Patientenverfügung - Testament

Quelle: © ZDF, 37°


Geliebte haben keine Rechte
Infos zur rechtlichen Stellung

Juristisch betrachtet existieren Geliebte nicht.

Sie haben nur dann Rechte, wenn für den Ernstfall gemeinsame Vorkehrungen getroffen haben.

Im Krankheitsfall oder anderen Unglücksituationen haben nur die Ehefrau oder die nächsten Verwandten eine gewisse Entscheidungskompetenz und auch Besuchsrecht. Über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden meist die Ärzte.


Testament und Patientenverfügung

Durch Testamente können sich auch Geliebte finanziell absichern. Ein Testament sollte von einem Notar verfasst werden und dort hinterlegt sein, ansonsten lässt es sich juristisch leicht anfechten.

Die meisten Patientenverfügungen richten sich an verheiratete Paare und sind für den Notfall gedacht, um über lebenserhaltende Maßnahmen im Sinne des Patienten zu entscheiden. Durch Patientenverfügungen lässt sich im Krankheitsfall zumindest auch das Besuchsrecht der Geliebten erwirken.

Für eine Patientenverfügung gibt es keine formalen Vorschriften. Wichtig ist, dass der Wille des Verfassers klar und eindeutig erfasst wird. Trotz vieler Vordrucke ist es besser, diese nur als Ideengeber für Formulierungen zu verwenden, den Text aber mit eigenen Worten zu verfassen und mit der Hand zu schreiben. Der Verfasser sollte seine Unterschrift in regelmäßigen Abständen erneuern. Zumindest ist das Besuchsrecht damit garantiert.


Hier erhaltet ihr die Broschüre "Patientenverfügung.


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Hier findet ihr nähere Informationen zum Thema und kostenlose Musterformulare von Patientenverfügungen:
Patientenverfügung

 


 

Foto Testament: Rainer Sturm pixelio.de
Foto Block: Bernd Boscolo aboutpixel.de

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